KFZ - GUTACHTEN

Leider wissen viele Unfallgeschädigte nicht, dass Sie nach einem unverschuldeten Unfall und bei klarer Haftung der gegnerischen Versicherung
keinerlei Kosten zu tragen haben.

 

Ihre Rechte im Schadenfall:

  • freie Wahl und eigenständige Beauftragung eines neutralen Kfz-Gutachters
  • freie Entscheidung, ob und wie Sie den Schaden reparieren lassen
  • freie Wahl der Reparaturwerkstatt
  • Mietwagen während der Reparatur oder Entschädigung für den Nutzungsausfall
  • Anwalt Ihrer Wahl

Nutzen Sie die Ihnen zustehenden Rechte und achten Sie auf eine vollständige und nicht nur eine schnelle Schadenabwicklung.

Kostenvoranschlag oder Gutachten zur Schadenabwicklung?

Bei unverschuldeten Unfällen stehen zwei Möglichkeiten zur Auswahl: Kostenvoranschlag oder Kfz-Gutachten.

Damit Sie die richtige Wahl treffen, sollten Sie einige Faktoren beachten, um keinen Nachteil bei der Schadenabwicklung zu riskieren.

BAGATELLSCHADEN – KOSTENVORANSCHLAG

Bagatellschäden beschreiben in erster Linie Schäden im kleinen Rahmen, die bei ca. 750-1000 Euro liegen. 

Als Geschädigter liegt die Beweislast bei Ihnen. Für Sie bedeutet dies, dass Sie der gegnerischen Versicherung einen Kostenvoranschlag über den entstandenen Schaden vorlegen müssen. Berücksichtigen Sie bitte, dass auf den ersten Blick nicht sichtbare oder kleine Schäden schlussendlich kostenintensive Reparaturen nach sich ziehen können. Daher sollten Sie das Fahrzeug im Zweifel von einem neutralen  Kfz – Gutachter begutachten lassen.

Der Kostenvoranschlag beinhaltet bei einem Unfallschaden folgende Faktoren:

  • welche Arbeiten für die Reparatur vorgenommen werden müssen
  • mit welchem zeitlichen Aufwand und Kosten zu rechnen ist
  • zu verwendende Ersatzteile / Material samt deren Kosten
  • die Kosten für den Kostenvoranschlag selbst (wenn notwendig)

Ein Kostenvoranschlag enthält keinerlei Dokumentation, sodass er zur Beweissicherung nicht herangezogen werden kann (falls es zu einem Zivilprozess bei strittiger Schuldfrage kommt).

Auch werden Vorschäden und Altschäden nicht berücksichtigt, was aber bei bestimmten überlappenden Schäden notwendig ist. Ein weiterer finanzieller Nachteil eines Werkstatt Kostenvoranschlags ist darin zu sehen, dass wertsteigernde Faktoren am Unfallfahrzeug wie eine Sonderausstattung unberücksichtigt bleiben.

Kfz-Kurzgutachten 

Bei einem unverschuldeten Unfall unterhalb der Bagatellschadengrenze von derzeit 1000 € ist aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Schadenminderungspflicht kein vollumfängliches Schadengutachten nötig. Ein vollumfängliches Gutachten wäre an dieser Stelle aufgrund der geringen Schadenhöhe bei der gegnerischen Versicherung nicht erstattungsfähig. Jedoch ist es möglich, den Unfallschaden mit einem sogenannten Kfz- Kurzgutachten durch einen Gutachter dokumentieren zu lassen.

Die Kosten für die Erstellung eines Kurzgutachtens durch einen Kfz-Gutachter hingegen, müssen durch die Versicherung des Unfallverursachers getragen werden.

Ein Kurzgutachten beinhaltet neben den reinen Reparaturkosten zusätzliche relevante Informationen wie z.B. einer kurzen Beschreibung des Unfallhergangs, detaillierte Lichtbilder des Unfallschadens, Stundenverrechnungssätze zur Reparatur, wichtige Fahrzeugdaten, Widerbeschaffungswert, Reparaturdauer. 

Ein Kurzgutachten dient als aussagekräftiges Beweismittel auf das Sie sich im Zweifelsfall verlassen können. Ein Kurzgutachten hat bei einem eventuellen Rechtsstreit im Vergleich zu einem Kostenvoranschlag eine Beweissicherungsfunktion. Im Bedarfsfall dient es als Basis für ein vollwertiges Schadengutachten und kann somit umgewandelt werden. Insbesondere bei einem Rechtsstreit, sind Sie mit einem Kurzgutachten welches durch einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen erstellt wurde, auf der sicheren Seite.

Ein vollumfängliches Sachverständigengutachten hat beweissichernden Charakter und es werden folgende Punkte zweifelsfrei geklärt:

  • Reparaturkostenkalkulation unter Berücksichtigung von Arbeitsaufwand und Materialkosten
  • Stundenverrechnungssätze der Werkstatt 
  • Beschreibung des Gesamtzustandes des Fahrzeugs inkl. technischer Daten und Ausstattungsmerkmalen zur vollständigen Fahrzeugidentifikation
  • Vorschaden- und Altschadendokumentation
  • Aussage zur Fahrfähigkeit des Fahrzeugs
  • Dokumentation des Schadenhergangs und des daraus resultierenden Schadenumfangs mit Plausibilitätsprüfung des Schadenbildes
  • Aussage zur möglichen Wertverbesserung des Fahrzeugs durch die Instandsetzung
  • Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes samt der Wiederbeschaffungsdauer für ein vergleichbares Fahrzeug
  • Aussage zur Reparaturwürdigkeit des Fahrzeuges hinsichtlich dem Wiederbeschaffungswert
  • Angabe der voraussichtlichen Reparaturdauer
  • Definition einer möglichen Notreparatur
  • Feststellung möglicher Positionen, die auf Grund des Schadenbildes zu einer Reparaturausweitung führen könnten
  • Ermittlung der Wertminderung, die durch den Unfall am Fahrzeug eingetreten ist
  • Ermittlung des Restwertes für das beschädigte Fahrzeug am regionalen Fahrzeugmarkt
  • Ermittlung der Nutzungsausfallentschädigung

Die Schadenabwicklung auf Gutachtenbasis ist finanziell gesehen eindeutig die überlegene Variante. 

SCHADENABWICKLUNG SCHNELL UND UNKOMPLIZIERT

Umgehend nach Fertigstellung Ihres Gutachtens versenden wir dieses Ihren Wünschen entsprechend direkt an die regulierende Versicherung, Ihren Rechtsanwalt, Ihre Werkstatt oder beliebige weitere Stellen. Der Versand des Unfallgutachtens erfolgt je nach Ansprechpartner per Post oder digital per Mail (PDF). Somit können wir eine zeitnahe Bearbeitung der Schadenangelegenheit ohne unnötige Umwege unterstützen. Selbstverständlich erhalten Sie von allen Unterlagen inklusive der Anschreiben an die involvierten Parteien eine Kopie oder eine eigene Ausführung. So können wir für die nötige Transparenz in der Steuerung Ihrer Schadenabwicklung garantieren.